Unterrichtsbedingungen

1. Individuelle Förderung in der Kleingruppe (ausgenommen Einzelunterricht) Die Nachhilfe- und Förderunterricht findet in der Sekundarstufe regelmäßig in fachhomogenen Lerngruppen von 3 - 5 Schülern statt. Eine Unterrichtseinheit umfasst 90 Minuten. Kommt vorübergehend keine Lerngruppe mit einer Mindestzahl von 2 Schülern zustande, werden statt 90 Minuten Unterricht 45 Minuten für 1 Schüler erteilt.

2. Nachhilfe All inclusive Nachhilfe All inclusive umfasst mindestens einen regelmäßig fest vereinbarten Termin in einem Fach pro Woche. Bei einwöchiger Voranmeldung hat der Schüler Anspruch auf weitere Unterrichtseinheiten in den Fächern Mathematik, Deutsch, Englisch. Die maximale Unterrichtsleistung pro Tag beschränkt sich auf 90 Minuten. Die Unterrichtszeit orientiert sich an den Vorgaben des Stundenplans.

3. Laufzeit/Kündigung Unbefristete Verträge können jederzeit mit einer einmonatigen Kündigunsgfrsit zum Ablauf des nächstfolgenden Monats gekündigt werden. Befristete Verträge können erstmals zum Ende der vereinbarten Laufzeit mit einer einmonatigen Kündigungsfrist vor Ablauf des letzten Monats schriftlich gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht gekündigt, kann er danach jeweils zum Ende des nächsten Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigungserklärung muss schriftlich bei der Geschäftsleitung des INS, Institut für Nachhilfe und Sprachen, Felix-Dahn-Str. 9d, 70597 Stuttgart eingehen. Einzelunterrichtsverträge sind fest abgeschlossen und nach Ablauf der erteilten Unterrichtstunden in Höhe dieses Vertrages beendet. Zur Erteilung weiterer Einzelunterrichtsstunden bedarf es eines neuen Vertrages. Der Unterrichtsvertrag im Intensivkurs ist befristet abgeschlossen, da es sich um einen befristeten Unterrichtszeitraum handelt, der auf S. 1 des Unterrichtsvertrages verbindlich festgelegt ist, bedarf es KEINER Kündigung. der Vertrag ist nach Ablauf der vereinbarten Kursdauer beendet.

4. Preisänderungen/Änderungen Die aktuelle Preisliste ersetzt alle vorhergehenden Preislisten, sie verliert ihre Geltung mit der Herausgabe einer neuen Preisliste. Die Geschäftsleitung behält sich Änderungen der Preise und Bedingungen vor. Bei Verträgen, die vor dem 01.07. abgeschlossen wurden, behalten wir uns Preisänderungen von maximal 5,00 ? monatlich zum 01.03. eines jeden Jahres vor. Der Vertragspartner hat in diesem Fall das Recht, innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Mitteilung der Preiserhöhung diesen Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerden der Erhöhung zu kündigen.

5. Unterrichtsmaterialien Im Unterricht werden in Ergänzung zu den Schulbüchern weitere für den Förderunterricht geeignete Lernmaterialien oder Arbeitsblätter eingesetzt. Diese dürfen nur nach Rücksprache mit dem INS kopiert oder weitergegeben werden.

6. Fehlstunden Nimmt der Schüler am Nachhilfe- und Förderunterricht nicht teil, berechtigt dies nicht zur Minderung der Unterrichtsgebühr. Fehlstunden sind mindestens 24 Stunden vorher mitzuteilen, ansonsten gelten diese als unentschuldigte Fehlstunden. Ersatzstunden für entschuldigte Fehlstunden (Krankheit oder andere begründete Fälle wie z. B. Klassenfahrt, Praktikum o. ä.) werden nach vorhandener Möglichkeit innerhalb von bis zu 4 Wochen nach dem Versäumnis erteilt, um eine kontinuierliche Förderung zu gewährleisten (gilt nicht für All-inclusive-Verträge). Ein Anspruch auf Ersatzstunden für Fehlstunden besteht nicht. Ersatzstunden verfallen mit Ablauf des Vertrages. Die Verrechnung von Ersatzstunden ist nicht möglich.

7. Zahlungsweise Die Unterrichtsgebühren sind zum 1. eines Monats im Voraus fällig und werden spätestens bis zum 3. Werktag per Lastschrift eingezogen. Für den Fall, dass Sie nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen wollen und die Bezahlung per Überweisung wählen, erhöht sich der Betrag um zusätzlich 3,00 ? pro Monat. Zahlung unter Angabe des Verwendungszwecks und der Vertragsnummer auf das Konto Nr. 381 543 030 bei der Stuttgarter Volksbank, BLZ 600 901 00.

8. Änderungen und Nebenabreden Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Eventuelle nachträgliche Abänderungen des vorliegenden Vertrages durch mündliche Absprache bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Die aktuelle Preisliste ersetzt alle vorhergehenden Preislisten, sie verliert ihre Geltung mit der Herausgabe einer neuen Preisliste. Die Geschäftsleitung behält sich Änderungen der Preise und Bedingungen vor.

9. Datenschutz Das INS Institut für Nachhilfe und Sprachen ist ausdrücklich berechtigt, die personenbezogene Daten zu erheben, aufzuzeichnen sowie zu bearbeiten und sie im Rahmen der ordnungsgemäßen Vertragsabwicklung an beauftragte Unternehmen weiterzuleiten.



 


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